Die 5 Faustregeln der Winteraktivitäten
Zur Minimierung des Lawinenrisikos werden bei den Winteraktivitäten folgende fünf Faustregeln eingehalten:
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1. Nicht in Hänge über 30° (resp. 25°)Hänge und deren Auslaufbereiche > 30° werden umlaufen. Im Frühling und bei starker Erwärmung (Nassschnee) werden bereits Hänge > 25° gemieden. |
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2. Nur bei Lawinengefahrenstufe 1 oder 2Winteraktivitäten werden nur bei Gefahrenstufen gering oder mässig gemäss Lawinenbulletin unternommen. |
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3. Planung nach 3x3Schneeschuhtouren werden gemäss der Methode 3x3 im Merkblatt Achtung Lawinen vorbereitet und durchgeführt. Dabei wird die Reduktionsmethode nicht angewendet. |
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4. Unterhalb der BaumgrenzeWinteraktivitäten finden unterhalb der Baumgrenze statt. |
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5. Defensive LagebeurteilungKritische Hangneigung, Exposition, Höhenlage, Neuschneemenge und markante oder tageszeitliche Erwärmung in die Lagebeurteilung miteinbeziehen und defensiv beurteilen. |
Die offizielle Version der Faustregeln gemäss J+S lässt keine so praktische illustrierte Eselsbrücken zu. Sie lautet wie folgt:
Verzichtsfaktoren
1. Nicht oberhalb der Baumgrenze2. Nicht bei Lawinengefahrenstufe 3 (erheblich) oder höher im begangenen Gebiet --> Lawinenbulletin beurteilen
3. Nicht im steilen Gelände. Hänge und deren Auslaufbereich >30° (im Frühjahr und bei starken Erwärmungen >25°) umgehen
Verhaltensfaktoren
4. Planung 3x3 gemäss Merkblatt "Achtung Lawinen" (--> ohne Reduktionsmethode) telefonisches OK am Vorabend einer Anspruchsvollen Schneeschuhwanderung vom Winteraktivitäten-Coach oder Bergführer5. Kritische Lagebeurteilung und defensives Verhalten. Im Zweifelsfall: NIE!

